förderung
Auszug aus den Förderungsbedingungen der WKO:
Die Kosten unserer Trainings werden zu 75% ersetzt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- jeder Lehrling darf maximal 2000.- € Bildungsförderung während der gesamten Lehrzeit in Anspruch nehmen (in einigen Bundesländern zusätzliche 1.000,-€ Landesförderung) Die Bildungsförderung ist völlig unabhängig von der Grundförderung, Basisförderung,“Blumbonus“ u.ä. sie ist nur für spezielle Bildungsmassnahmen reserviert.
- Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit anerkannt werden
- Fahrtkosten und Unterkunftskosten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden