für bessere Lehrlingsausbildung

Allgem. Geschäftsbedingungen für Seminare der progresso jindra & keck OG, Steirerstr. 10, 5071 Wals/Siezenheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare (Einzelplatzbuchung)

(Stand 1. Januar 2012) Allen Rechtsgeschäften zwischen der PROGRESSO – Jindra & Keck OG (kurz: PROGRESSO) und ihren Vertragspartnern liegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von PROGRESSO in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde; hinsichtlich der einzelnen Bildungsprogramme und -veranstaltungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile noch durch den Inhalt allfälliger Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen von PROGRESSO näher bestimmt.

I. Anmeldungen

Seminare weisen in aller Regel eine begrenzte Zahl von Teilnehmerplätzen auf. Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten der TeilnehmerInnen erteilt.

II. Teilnahmeentgelt und Leistungen

Das Teilnahmeentgelt ist nach Rechnungslegung sofort aber bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn abzugsfrei zur Zahlung fällig. Das Teilnahmeentgelt versteht sich inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer. Im Entgelt nicht enthalten sind jedenfalls Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der TeilnehmerInnen sowie deren sonstige Auslagen. Sofern in der jeweiligen Programm- oder Veranstaltungsinformation nicht anders angegeben, bestehen PROGRESSO-Fortbildungstage aus acht Arbeitseinheiten à 45 Minuten, die sich auf den Zeitraum zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr verteilen. Mittags- und Kaffeepausen werden vor Ort durch den/die Vortragenden bzw. VeranstaltungsleiterIn bekannt gegeben. Soferne die jeweilige Programminformation nichts anderes enthält, ist Erfüllungsort Salzburg.

III. Stornobedingungen

Die Stornierung von Anmeldungen ist bis vier Wochen vor Beginn des Seminars möglich, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu bezahlen oder ein sonstiger Schaden zu ersetzen ist.

Im Falle von Stornierungen nach diesem Zeitpunkt ist ein Schadenersatz in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmeentgelts zu entrichten.

Erfolgt die Stornierung jedoch innerhalb einer Woche vor Beginn des Seminars, beträgt dieser pauschalierte Schadenersatz 100 Prozent des Teilnahmeentgelts;

in diesem Falle sind TeilnehmerInnen jedoch berechtigt, gemeinsam mit der Stornierung ErsatzsteilnehmerInnen zu nominieren. Stornierungen von Anmeldungen entfalten nur eine Wirkung, wenn sie schriftlich eingeschrieben erfolgen; für die Fristwahrung ist das Einlangen bei PROGRESSO maßgeblich. PROGRESSO behält sich vor, ein Seminar jederzeit abzusagen. Erfolgt eine solche Absage bis zu drei Tagen vor Beginn des Seminars, so erwachsen TeilnehmerInnen keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Im Falle einer Stornierung innerhalb von drei Tagen vor Beginn haftet PROGRESSO unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche für von TeilnehmerInnen nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten, wobei ein solcher Schadenersatz jedoch für Fälle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen vom PROGRESSO abzugsfrei rückerstattet.

IV. Leistungsänderungen

Das Fortbildungs- bzw. Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich PROGRESSO Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen.

V. Haftung

Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Seminar mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt PROGRESSO keine Haftung. Ebenso übernimmt PROGRESSO keinerlei Haftung für Schäden, die durch TeilnehmerInnen im oder auf dem Weg zum Seminar entstehen. Die Teilnahme ist eigenverantwortlich, für ev. Verletzungen der TeilnehermInnen wird keinerlei Haftung übernommen.

VI. Gerichtsstand und Wirksamkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. Januar 2009 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen PROGRESSO und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes.